Verbandsversammlung
Zusammensetzung der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht nach § 6 Absat 1 der Verbandssatzung aus dem Landrat des verbandsangehörigen Kreises und den Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden oder ihren Stellvertretern im Verhinderungsfall. Der Kreis Steinburg entsendet zehn weitere Vertreter und die Stadt Itzehoe entsendet drei weitere Vertreter. Jeder weitere Vertreter hat einen Stellvertreter.